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chen Anforderungen es gemessen werden soll. Bei der An-
meldung an einer Gemeinschaftsschule dagegen entscheiden
sich Eltern zwar für eine Schulform, die Frage der Anforderung
und damit des Bildungsstandards entscheidet aber letztlich
das
Kind
selbst, beraten von den Lehrer/-innen, und das für
jedes der Hauptfächer Deutsch, Mathematik und Englisch dif-
ferenziert. Dies sehe ich als eigentlichen Kern der Gemein-
schaftsschule an, der es wert ist, unvoreingenommen geprüft
zu werden, entspricht er doch im Wesentlichen dem Gedan-
ken des „Kindes in der Mitte“ des M
ARCHTALER
P
LANS
(2002,
S. 11).
Aus diesen wirtschaftlichen, demographischen, aber vor allem
pädagogischen Abwägungen heraus haben drei unserer Schu-
len
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zum Schuljahr 2012/13 einen Realschulzug gestartet und
gleichzeitig einen Werkrealschulzug aufgegeben. Als Verbund-
schule in kooperativer Form arbeiten Werkreal- und Realschü-
ler sowohl in der schulartbezogenen Stammklasse als auch in
der gemeinsamen Kooperationsklasse. Die Strukturelemente
des Marchtaler Plans prägen weiterhin das Gesicht dieser
Schulen.
Wenn 2014/15 mit der Rottenburger Carl-Joseph-Leiprecht-
Schule und der Mulfinger Bischof-von-Lipp-Schule
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erstmals
zwei Katholische Schulen unserer Diözese als Gemeinschafts-
schulen starten, so ist ihr Konzept weiterhin der Marchtaler
Plan, denn „der Marchtaler Plan war und ist einer der Wegbe-
reiter für eine am arbeitend lernenden Schüler orientierte
Schulpädagogik. Er hat im Hinblick auf die Entwicklung des
Lehrens und Lernens in staatlichen öffentlichen Schulen
durchaus Vorreiterfunktion. Wenn er sich darauf nicht ausruht,
offen ist für neue Erkenntnisse und das Augenmerk auf guten,
den Einzelnen fördernden Unterricht legt, ist er aufgrund von