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dungsveranstaltungen und die Hilfe bei der Erstellung von
Förderplänen – letztlich ein Kompetenztransfer – als Kern ihrer
Arbeit gesehen werden.
Beispiele aus unserer Schulen zeigen den Weg, der Katholi-
scher Schule angemessen ist: Wo die Gottesebenbildlichkeit
des geschaffenen Menschen als Grund für dessen Würde an-
gesehen wird (vgl. Müller 1989, S. 21; Rommel (2013, S. 9)
spricht von der „unantastbaren Werthaftigkeit eines jeden
Menschen“), gibt es Wege, „besonderen“ Kindern in unseren
Schulen Platz zu geben inmitten der anderen „besonderen“
Kinder.
So liegen an unseren Schulen bereits seit vielen Jahren Erfah-
rungen vor mit der Arbeit mit Kindern mit sonderpädagogi-
schem Förderbedarf, z. B. mit
Außenklassen mit Kindern mit geistigem Förderbedarf an
den Grund- und Werkrealschulen der Bildungszentren Bi-
schof Sproll in Biberach und St. Konrad in Ravensburg;
einem Außenstellenmodell in Zusammenarbeit mit einer
Schule für Erziehungshilfe an der Rupert-Mayer-Schule in
Spaichingen;
Integrationen von Kindern mit verschiedenen Förderbe-
darfen an fast allen Grund- und Werkrealschulen.
Neu sind Einzelinklusionen (z. B. an der GWRS am Bischof-
Sproll-Bildungszentrum, an der Carl-Joseph-Leiprecht-Schule,
an der St. Wolfgang-Schule) sowie Gruppeninklusionen (an
der Bodensee-Schule St. Martin in Friedrichshafen und an den
Gymnasien Albertus Magnus in Stuttgart und St. Johann in
Blönried), die noch eines erheblichen Verwaltungs- und Orga-
nisationsaufwands bedürfen und bei denen die finanziellen
und personellen Rahmenbedingungen erst noch mühevoll