Prälat Max Müller zum 90. Geburtstag - page 30

29
novationskraft der Schulentwicklung von unten.“ Und auch der
Leiter der Stabsstelle Gemeinschaftsschule im Kultusministeri-
um (Z
ELLER
2013) betont: „Die Lehrer sind frei. Wir sagen
nicht, ihr müsst jetzt alle nach einer bestimmten Methode un-
terrichten“, fordert jedoch zu Recht: „Da wir in Gemein-
schaftsschulen heterogene Klassen haben, brauchen wir ande-
re Lernformen.“
So sieht H
ELMKE
(2013b, S. 15) in der Gemeinschaftsschule
„ein Potenzial, nicht mehr und nicht weniger. Sie ist eine gün-
stige, aussichtsreiche Rahmenbedingung, eine Chance, aber
keine Garantie für Erfolg. Die Hauptsache ist die Qualität des
Kerngeschäfts!“
Schauen wir das Programm der Gemeinschaftsschule genauer
an: Sie hat sich zum Ziel gesetzt, die Kinder auf den Niveau-
stufen Hauptschule, Realschule und Gymnasium zu unterrich-
ten. „Alle Bildungsstandards werden angeboten und die Schü-
lerinnen und Schüler sollen bestmöglich nach ihren individuel-
len Voraussetzungen, Fähigkeiten und Interessen gefördert
werden“ (K
ULTUSPORTAL
2013). Um zu verstehen, was dies
letztlich bedeutet, muss die Aufhebung der verpflichtenden
Bildungsempfehlung als „Instrument“ zur Einführung der Ge-
meinschaftsschule gesehen werden: Im bisherigen Schulsys-
tem waren es letztlich die
Lehrer
, die mit ihrer Beurteilung
entschieden haben, an welcher Schulart ein Kind angemeldet
werden kann und auf welchem Bildungsstandard es dann un-
terrichtet wird. Zum Schuljahr 2012/13 trafen nun die
Eltern
diese Entscheidung – hoffentlich immer unter angemessener
Berücksichtigung der Beratung durch die Grundschullehrkraft.
Mit der Anmeldung an ein Gymnasium, eine Realschule oder
eine Werkrealschule entscheiden deshalb nun die
Eltern
für ihr
Kind, mit welchen Anforderungen es konfrontiert und an wel-
1...,20,21,22,23,24,25,26,27,28,29 31,32,33,34,35,36,37,38,39,40,...93
Powered by FlippingBook