Jahresbericht 2014/2015 - page 4-5

Jahresbericht 2014
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2015
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schwerpunktthemen des geschäftsjahres
Einwichtiger Schwerpunkt des vergangenenSchuljahres
war das Thema Inklusion. Als Stiftung Katholische Freie
Schule möchten wir aktiv einen Beitrag dazu leisten
herauszufinden, unter welchen Bedingungen inklusive
Schule inunserem Landgelingen kann.
Nachdem im Schuljahr 2013/2014 bereits wichtige Vor-
bereitungen getroffenwurden, fiel am 10. Oktober 2014
inObermarchtal der offizielle Startschuss für das Projekt
„Inklusionsorientierte Schul- und Unterrichtsentwick-
lung“. In einem Zeitraum von zwei Schuljahren sollen
an insgesamt sechs Modellstandorten tragfähige und
übertragbareStrukturen für die InklusionandenSchulen
der StiftungKatholischeFreieSchuleentwickelt undaus-
gebaut werden. Die Hauptzuständigkeit für das Projekt
liegt indenHändenvon Sonderpädagogeund Fachbera-
ter Dr.MarcusAdrian.
UmErgebnisseund ImpulseausderaktuellenHochschul-
forschung direkt in den Prozess einspeisen zu können,
wurde ein wissenschaftlicher Beirat ins Leben gerufen,
der denProzessbegleitet undunterstützt.Mit seiner Hil-
fe soll geklärt werden, welche Voraussetzungen für die
konkrete Umsetzung von gemeinsamem Unterricht und
für die Entwicklungeiner inklusivenSchulkultur notwen-
dig sind.
Schwerpunktthemendes
Geschäftsjahres
Inklusion und neues Schulgesetz
Urteil zur Privatschulfinanzierung
Am 6. Juli 2015 wurde der Verfassungsbeschwerde der
Waldorfschule Nürtingen unter Berufung auf Artikel 14
Abs. 2 der Landesverfassung vom Staatsgerichtshof in
Teilen stattgegeben und die bisherige Praxis der Privat-
schulfinanzierung für verfassungswidrig erklärt. Bei der
Klage war es im Kern um die Frage gegangen, ob die
öffentliche Hand die Kosten Freier Schulen vollständig
übernehmenmuss. Im entsprechenden Artikel der Lan-
desverfassungheißt es dazu:
„Auf gemeinnütziger Grundlagearbeitendeprivatemitt-
lere undhöhere Schulen, dieeinemöffentlichenBedürf-
nis entsprechen, als pädagogisch wertvoll anerkannt
sind und eine gleichartige Befreiung gewähren, haben
Anspruch auf Ausgleich der hierdurch entstehenden fi-
nanziellenBelastung.“
Profilbildungsprozess Katholische Freie Schule
Die Katholischen Freien Schulen befinden sich derzeit
inmitten eines Profilbildungsprozesses. Im Kern geht es
um die Frage, welchen Auftragwir als Katholische Freie
Schulen in derWelt von heute haben. Dazuwurden ins-
gesamt sechsArbeitsfelder herausgearbeitet.
In verschiedenen Gremien und Arbeitsgruppen wurden
diese Arbeitsfelder im Laufe des vergangenen Schul-
jahres diskutiert und verfeinert. Einwichtiger Zwischen-
schritt war dabei die intensive inhaltliche Auseinander-
setzung mit den Arbeitsfeldern bei einem zweitägigen
Workshop im April 2015 an der Kirchlichen Akademie in
Obermarchtal, zu dem alle Führungskräfte Katholischer
Freier Schulen in der Diözese Rottenburg-Stuttgart ein-
geladenwaren.
Am Ende des Profilbildungsprozesses, der uns auch im
Schuljahr 2015/2016 beschäftigen wird, soll ein Positi-
onspapier zum Selbstverständnis Katholischer Schulen
vorliegen, hinter der alle Schulen und Schulträger unse-
rer Stiftung stehen können und dessen Inhalt Grundlage
für die Weiterentwicklung der Grundordnung Katholi-
scher Freier Schulen seinwird.
Das Ziel der vollen Kostenübernahmewurde zwar nicht
erreicht, dennoch forderndieRichter in ihremUrteil eine
Revision der bisherigen Förderpraxis. Der Gesetzgeber
ist jetzt dazu aufgefordert, bis zum 1. August 2017 neue
Regelungen für eine verfassungskonforme Finanzierung
der Freien Schulen vorzulegen. Derzeit ist noch nicht
abzusehen, welche Folgen das Urteil für die finanzielle
Ausstattungunserer Schulenhabenwird. Klar ist jedoch,
dass unsere Forderung nach einer Überprüfung und
Überarbeitung des Bruttokostenmodells neue Relevanz
erhaltenhat.
Eine wichtige Voraussetzung für gelingende Inklusion
sind entsprechende gesetzliche Rahmenbedingungen.
Leider wurden weder in der Vorbereitungsphase noch
bei der öffentlichen Anhörung zum neuen Inklusions-
gesetz die begründeten Einwände der Freien Schulen
berücksichtigt. Dies ist umso erstaunlicher, da sich ein
Drittel aller sonderpädagogischen Einrichtungen im Land
in freier Trägerschaft befindet.
Das nun verabschiedete Gesetz führt zu Rahmenbedin-
gungen, die es den Freien Schulen massiv erschweren,
inklusive Bildungsangebote aufrecht zu erhalten oder
gar auszuweiten. Eine letzte Möglichkeit zur Verbesse-
rung besteht nun noch darin, dass die schlimmsten Fol-
gen durch entsprechende untergesetzliche Regelungen
abgemildertwerden.
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